Allgemeine Geschaeftsbedingungen
MICROQORE MEDICAL GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der MICROQORE MEDICAL GmbH (nachfolgend „Verkäuferin") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die ein Kunde mit der Verkäuferin abschließt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
(1) Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Produkten auf der Website oder in Katalogen stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Mit einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Verkäuferin kann dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch eine Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung annehmen.
(3) Telefonisch erteilte Aufträge werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Beratungen und technische Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss einer Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen dem Kunden überlassenen Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Verkäuferin Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verkäuferin weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich ab Werk, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten, soweit nicht anders angegeben.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung fällig. Ein Skontoabzug ist nicht vereinbart.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er zudem nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferumfang, Teillieferungen und technische Änderungen
(1) Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung der Verkäuferin maßgeblich.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge bleiben vorbehalten.
(3) Konstruktions- und Formänderungen sowie technische Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
§ 7 Lieferzeit
(1) Angegebene Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Zirka-Angaben. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhergesehene, von der Verkäuferin nicht zu vertretende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist angemessen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
§ 8 Stornierung und Sonderanfertigungen
(1) Tritt der Kunde ohne berechtigten Grund von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Verkäuferin unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Auftragswertes als pauschalen Ersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
(2) Sonderanfertigungen und kundenspezifisch gefertigte Waren sind vom Rücktritt und von der Stornierung ausgeschlossen.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware auf ihn über.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Verkäuferin.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern und die Verkäuferin über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) unverzüglich zu unterrichten.
(3) Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, tritt er bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes an die Verkäuferin ab.
§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Verkäuferin nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Radolfzell am Bodensee. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: Juli 2026